Was ist die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)?
Die Allgemeine Betriebserlaubnis — kurz ABE — ist die amtliche Bestätigung, dass ein Fahrzeug den deutschen Zulassungsvorschriften entspricht und am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Für E-Scooter wird die ABE vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg erteilt. Ohne diese Genehmigung darf ein E-Scooter in Deutschland nicht auf öffentlichen Straßen, Radwegen oder Gehwegen gefahren werden.
Die ABE ist kein freiwilliges Gütesiegel und kein Marketinginstrument. Sie ist eine rechtliche Pflicht. Wer einen E-Scooter ohne ABE im öffentlichen Verkehr nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — und riskiert erheblich mehr als nur ein Bußgeld. Dazu gleich mehr.
Wie die ABE erteilt wird
Der Hersteller oder Importeur eines E-Scooters muss beim KBA einen Antrag auf Erteilung einer ABE stellen. Dafür muss er nachweisen, dass das Fahrzeug alle Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) erfüllt. Ein vom KBA anerkannter Technischer Dienst — vergleichbar mit dem TÜV bei Autos — prüft das Fahrzeugmuster auf Herz und Nieren: Bremsen, Beleuchtung, Höchstgeschwindigkeit, elektromagnetische Verträglichkeit, Standsicherheit und mehr.
Wenn das Muster alle Prüfungen besteht, erhält der Hersteller eine ABE-Nummer, die für alle baugleichen Fahrzeuge gilt. Diese Nummer ist auf dem Typenschild des Scooters eingeprägt oder aufgedruckt. Jeder einzelne Scooter dieses Typs ist damit automatisch zugelassen — eine Einzelabnahme wie bei Autos ist nicht nötig.
Wo finde ich die ABE-Nummer meines E-Scooters?
Die ABE-Nummer steht auf dem Typenschild, das am Rahmen des Scooters angebracht ist. Typischerweise sitzt es am Trittbrett (Unterseite oder Seite), am Lenkerrohr oder am Rahmen in der Nähe des Klappmechanismus. Die Nummer hat das Format "ABE-XXXX-XXXX" und ist zusammen mit anderen Fahrzeugdaten aufgeführt: Hersteller, Typ, Höchstgeschwindigkeit, Gewicht.
Zusätzlich liegt dem Scooter beim Kauf die sogenannte COC-Bescheinigung (Certificate of Conformity) oder eine Kopie der ABE bei. Bewahren Sie dieses Dokument auf — es kann bei Polizeikontrollen oder für die Versicherung benötigt werden. Wenn Sie die ABE-Dokumente verloren haben, können Sie beim Hersteller oder beim KBA eine Kopie anfordern.
Die ABE-Nummer ist der Personalausweis Ihres E-Scooters. Ohne sie ist der Scooter rechtlich nicht existent — keine Versicherung, keine legale Nutzung, kein Versicherungsschutz bei Unfällen.
Die eKFV: Rechtsgrundlage für E-Scooter in Deutschland
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) trat am 15. Juni 2019 in Kraft und schuf erstmals einen rechtlichen Rahmen für die Nutzung von E-Scootern im deutschen Straßenverkehr. Vor diesem Datum waren E-Scooter auf öffentlichen Straßen schlicht verboten — es gab keine Fahrzeugkategorie, in die sie passten.
Was die eKFV als Elektrokleinstfahrzeug definiert
Die eKFV definiert Elektrokleinstfahrzeuge als Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb, die folgende Merkmale aufweisen:
- Höchstgeschwindigkeit: mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h (bauartbedingt)
- Leistungsbegrenzung: maximale Nenndauerleistung von 500 Watt
- Gewichtsbegrenzung: maximal 55 kg (ohne Fahrer)
- Abmessungen: maximal 200 cm Länge, 70 cm Breite, 140 cm Höhe
- Lenk- oder Haltestange: muss vorhanden sein
Diese Definition ist bewusst eng gefasst. Hoverboards, Monowheels und Segways ohne Lenkstange fallen nicht darunter — sie haben keine eigene Zulassungskategorie und sind im öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt. Auch E-Scooter, die schneller als 20 km/h fahren, fallen aus der Definition heraus und benötigen eine andere Zulassung (die in der Praxis kaum zu bekommen ist).
Wo darf man mit dem E-Scooter fahren?
Die eKFV regelt auch, wo E-Scooter fahren dürfen:
- Radwege und Radfahrstreifen: Das ist der Regelfall. Wo ein Radweg vorhanden ist, muss der E-Scooter ihn benutzen.
- Fahrbahn: Nur wenn kein Radweg vorhanden ist. E-Scooter müssen dann am rechten Fahrbahnrand fahren.
- Gehwege und Fußgängerzonen: Grundsätzlich verboten. Ausnahmen nur, wenn ein Zusatzschild "Elektrokleinstfahrzeuge frei" angebracht ist.
Die Benutzung von Gehwegen ist der häufigste Verstoß bei E-Scooter-Fahrern — und einer, der mit einem Bußgeld von 15 bis 30 Euro geahndet wird. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg steigt das Bußgeld auf 20 bis 35 Euro plus einen Punkt in Flensburg.
Mindestalter und Führerschein
Das Mindestalter für E-Scooter beträgt 14 Jahre. Ein Führerschein ist nicht erforderlich — weder ein Mofa-Führerschein noch ein anderer. Es gibt auch keine Helmpflicht, obwohl das Tragen eines Helms dringend empfohlen wird. Die Promillegrenze liegt bei 0,5 (für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21-Jährige gilt die 0,0-Promille-Grenze).
Was die ABE konkret regelt
Die ABE bestätigt, dass ein bestimmtes E-Scooter-Modell alle technischen Anforderungen der eKFV erfüllt. Die Prüfung durch den Technischen Dienst ist umfassend und deckt sämtliche sicherheitsrelevanten Aspekte ab.
Höchstgeschwindigkeit: Exakt 20 km/h
Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf 20 km/h nicht überschreiten. Das wird nicht auf dem Tacho gemessen, sondern auf einem Prüfstand unter standardisierten Bedingungen. Der Scooter darf auch bergab oder mit Rückenwind nicht schneller als 20 km/h fahren — der Motor muss bei dieser Geschwindigkeit abriegeln. Die Toleranz liegt bei etwa 10 Prozent, also maximal 22 km/h in der Praxis.
Dieser Punkt ist beim Thema Tuning besonders relevant. Jede Manipulation, die die Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h hinaus erhöht, führt zum sofortigen Erlöschen der ABE.
Bremssystem: Zwei unabhängige Bremsen
Die eKFV schreibt zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, die auf verschiedene Räder wirken. Typisch: eine Scheiben- oder Trommelbremse am Vorderrad und eine Scheibenbremse oder elektronische Bremse (Rekuperation) am Hinterrad. Beide Bremsen müssen einzeln in der Lage sein, den Scooter innerhalb einer vorgeschriebenen Strecke zum Stehen zu bringen.
Die Bremsleistung wird bei der ABE-Prüfung gemessen. Der Scooter muss aus 20 km/h innerhalb von 5,4 Metern zum Stillstand kommen (auf trockener Fahrbahn). Wenn nach einer Reparatur minderwertige Bremsbeläge verbaut werden, die diese Bremswirkung nicht erreichen, entspricht der Scooter technisch nicht mehr der ABE.
Beleuchtung und Reflektoren
Die ABE-Prüfung umfasst auch die Beleuchtungsanlage. Vorgeschrieben sind:
- Scheinwerfer vorne: weißes Licht, darf nicht blenden
- Schlussleuchte hinten: rotes Licht
- Rückstrahler hinten: roter Reflektor
- Seitliche Reflektoren: gelbe Reflektoren an beiden Seiten oder reflektierende Streifen an den Reifen
- Klingel: helltönendes Schallzeichen
All diese Komponenten müssen fest am Fahrzeug angebracht sein — keine aufklebbaren Reflektoren, keine abnehmbaren Lichter. Die Beleuchtung muss zudem vom Akku des Scooters gespeist werden, nicht von einer separaten Batterie.
Gewicht und Standsicherheit
Das Leergewicht darf 55 Kilogramm nicht überschreiten. Die maximale Zuladung (Fahrergewicht) ist herstellerabhängig und steht in der Bedienungsanleitung — typisch 100 bis 120 Kilogramm. Bei der ABE-Prüfung wird auch die Standsicherheit geprüft: Der Scooter muss auf dem Ständer stabil stehen und darf bei Wind nicht umfallen. Die Lenk- oder Haltestange muss fest montiert sein und darf beim Fahren kein gefährliches Spiel aufweisen.
Die ABE regelt nicht nur die Höchstgeschwindigkeit. Sie umfasst das gesamte Fahrzeug: Bremsen, Licht, Gewicht, Maße, Standsicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit. Jede Änderung an einer dieser Komponenten kann die ABE gefährden.
Versicherungspflicht und Kennzeichen
Neben der ABE gibt es eine zweite Pflicht, die viele E-Scooter-Besitzer unterschätzen: die Haftpflichtversicherung. Ohne Versicherung darf kein E-Scooter im öffentlichen Verkehr bewegt werden — unabhängig davon, ob er eine ABE hat oder nicht.
Das Versicherungskennzeichen
E-Scooter benötigen ein Versicherungskennzeichen, das am Hinterrad oder am Schutzblech angebracht wird. Es ist kleiner als ein Mofakennzeichen und wechselt jährlich die Farbe (schwarz, blau, grün im Drei-Jahres-Rhythmus). Das Versicherungsjahr beginnt jeweils am 1. März und endet am 28./29. Februar des Folgejahres.
Die Kosten für die E-Scooter-Versicherung liegen zwischen 20 und 60 Euro pro Jahr, abhängig vom Anbieter, dem Alter des Fahrers und dem gewählten Deckungsumfang. Die reine Haftpflichtversicherung ist die günstigste Option. Teilkaskoversicherungen, die auch Diebstahl und Vandalismus abdecken, kosten mehr, sind aber bei teuren Scootern überlegenswert.
Was die Versicherung deckt — und was nicht
Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die Sie mit dem E-Scooter anderen Personen oder deren Eigentum zufügen. Wenn Sie einen Fußgänger anfahren, ein parkendes Auto touchieren oder einen Sachschaden verursachen, zahlt die Versicherung. Ihre eigenen Schäden — weder am Scooter noch an Ihrem Körper — sind durch die Haftpflicht nicht abgedeckt.
Kritisch wird es, wenn der Scooter keine gültige ABE hat oder die ABE durch Umbauten erloschen ist. In diesem Fall kann die Versicherung die Regulierung des Schadens verweigern — der Fahrer haftet dann privat mit seinem gesamten Vermögen. Bei einem Personenschaden mit Dauerfolgen können das sechsstellige Beträge sein.
ABE als Voraussetzung für den Versicherungsschutz
Die Versicherung setzt voraus, dass der E-Scooter eine gültige ABE hat und sich in einem der ABE entsprechenden Zustand befindet. Das bedeutet: Wenn Sie Ihren Scooter tunen, den Motor gegen einen stärkeren tauschen oder die Bremsen durch nicht zugelassene Teile ersetzen, erlischt nicht nur die ABE, sondern potenziell auch der Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall prüfen, ob der Scooter den Zulassungsvorschriften entsprach — und bei Abweichungen die Leistung verweigern oder den Fahrer in Regress nehmen.
Wann die ABE erlischt: Tuning, Umbauten und falsche Teile
Die ABE ist kein dauerhafter Freibrief. Sie gilt nur, solange der Scooter sich im Serienzustand befindet oder mit zugelassenen Teilen ausgestattet ist. Bestimmte Veränderungen führen zum Erlöschen der ABE — und damit zur Illegalität des Fahrzeugs.
Tuning: Der häufigste Grund für ABE-Verlust
E-Scooter-Tuning ist ein wachsender Markt. Im Internet finden sich zahlreiche Anleitungen und Produkte, die versprechen, die Höchstgeschwindigkeit auf 30, 40 oder sogar 50 km/h zu erhöhen. Die Methoden reichen von Firmware-Manipulationen (per App oder Bluetooth) über den Tausch des Controllers bis zum Einbau eines stärkeren Motors.
Jede dieser Maßnahmen führt zum sofortigen und vollständigen Erlöschen der ABE. Der Scooter darf dann nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Es gibt keine Möglichkeit, einen getunten E-Scooter nachträglich einzelzulassen — die eKFV erlaubt ausschließlich Fahrzeuge bis 20 km/h.
Welche Umbauten die ABE gefährden
- Geschwindigkeitstuning: Firmware-Hacks, Controller-Tausch, Motor-Upgrade — ABE erlischt sofort
- Akkutausch mit höherer Spannung: Ein 48V-Akku statt 36V erhöht die Geschwindigkeit und die Motorleistung über die zugelassenen Werte — ABE erlischt
- Entfernen von Reflektoren oder Beleuchtung: Die Beleuchtungsanlage ist Teil der ABE-Prüfung — fehlt ein Element, ist die ABE ungültig
- Tausch der Bremsen gegen nicht zugelassene Komponenten: Wenn die neuen Bremsen die vorgeschriebene Bremsleistung nicht erreichen, entspricht der Scooter nicht mehr der ABE
- Änderung der Reifengröße: Größere oder kleinere Reifen als im ABE-Dokument angegeben verändern die Fahreigenschaften und können die ABE gefährden
Was erlaubt ist
Nicht jede Veränderung am Scooter führt zum ABE-Verlust. Folgende Maßnahmen sind in der Regel unproblematisch:
- Reifenwechsel: Solange die gleiche Größe und Bauart verwendet wird (z. B. 10 Zoll Luftreifen gegen 10 Zoll Luftreifen)
- Bremsbeläge: Austausch gegen gleichwertige Beläge, die die vorgeschriebene Bremsleistung erreichen
- Akkutausch: Austausch gegen einen baugleichen Akku mit identischer Spannung und Kapazität
- Zubehör: Handyhalterung, Tasche, Schloss — sofern keine sicherheitsrelevanten Teile verdeckt werden
- Griffe: Austausch der Lenkergriffe gegen ergonomische Griffe
Strafen bei Fahren ohne ABE
Die rechtlichen Konsequenzen sind gestaffelt und können erheblich sein:
- Fahren ohne ABE: 70 Euro Bußgeld
- Fahren ohne Versicherung: Straftat nach § 6 PflVG, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
- Fahren mit getuntem Scooter (über 20 km/h): Der Scooter gilt rechtlich als Kraftfahrzeug ohne Zulassung. Es drohen Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG), Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Beschlagnahme des Fahrzeugs
Bei einem Unfall mit einem getunten oder nicht zugelassenen E-Scooter wird es besonders kritisch: Die Haftpflichtversicherung kann die Deckung verweigern, der Fahrer haftet persönlich für alle Schäden, und es droht ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung — mit dem erschwerenden Umstand, dass das Fahrzeug illegal war.
Tuning am E-Scooter ist kein Kavaliersdelikt. Wer mit einem getunten Scooter einen Unfall verursacht, riskiert Strafanzeige, persönliche Haftung und den Entzug der Fahrerlaubnis — selbst wenn er für den Scooter keinen Führerschein braucht.
Welche E-Scooter haben eine ABE — und welche nicht?
Nicht jeder E-Scooter, der in Deutschland verkauft wird, hat eine ABE. Der Markt ist unübersichtlich, und gerade bei Online-Bestellungen landen viele Käufer unbeabsichtigt bei einem nicht zugelassenen Modell.
Marken mit ABE-zugelassenen Modellen
Die großen Hersteller lassen ihre für den deutschen Markt bestimmten Modelle in der Regel zertifizieren:
- Ninebot/Segway: Die meisten Modelle der G- und F-Serie haben eine ABE (G2, G30, F2 Plus etc.)
- Xiaomi: Die Scooter 4-Serie und der Mi Electric Scooter Pro 2 haben ABE
- VMAX: Deutsche Marke, alle Modelle mit ABE
- SoFlow: Deutsche Marke, alle offiziellen Modelle mit ABE
- Pure: Die Advance- und Air-Modelle für den deutschen Markt haben ABE
- Trekstor/EGRET: Alle Modelle mit ABE
- Moovi: Spezialisiert auf leichte Scooter, alle mit ABE
Wichtig: Die ABE gilt immer für ein bestimmtes Modell, nicht für eine Marke. Auch ein Ninebot oder Xiaomi kann ohne ABE sein — nämlich wenn es sich um ein Modell handelt, das nicht für den deutschen Markt vorgesehen ist (z. B. die in China verkaufte Version eines Scooters, die auf 25 km/h oder mehr ausgelegt ist).
Import-Scooter ohne ABE
Die größte Falle sind E-Scooter, die direkt aus China importiert werden — über Plattformen wie AliExpress, Banggood oder Wish. Diese Scooter haben fast nie eine deutsche ABE. Sie erfüllen oft auch die technischen Anforderungen nicht: Die Höchstgeschwindigkeit liegt über 20 km/h, die Bremsen entsprechen nicht der Norm, Reflektoren fehlen, und die elektromagnetische Verträglichkeit ist nicht geprüft.
Auch innerhalb Europas gibt es Unterschiede. Ein E-Scooter, der in Frankreich oder den Niederlanden legal ist, braucht in Deutschland trotzdem eine ABE. Die französischen Vorschriften erlauben beispielsweise 25 km/h Höchstgeschwindigkeit — ein solcher Scooter wäre in Deutschland nicht zulassungsfähig.
Wie erkennt man, ob ein Scooter eine ABE hat?
Vier Punkte, die Sie vor dem Kauf prüfen sollten:
- Typenschild: Ist eine ABE-Nummer auf dem Typenschild angegeben? Das Format ist "ABE-XXXX-XXXX".
- Herstellerangabe: Gibt der Hersteller auf seiner Website an, dass das Modell eine deutsche ABE hat? ("Straßenzulassung" allein reicht nicht — es muss explizit "ABE" stehen.)
- Höchstgeschwindigkeit: Wird das Modell mit genau 20 km/h beworben? Scooter mit 25, 30 oder 45 km/h haben keine eKFV-ABE.
- KBA-Datenbank: Die ABE kann beim Kraftfahrt-Bundesamt geprüft werden. Auf der KBA-Website sind alle erteilten ABE für Elektrokleinstfahrzeuge einsehbar.
Reparatur und ABE-Konformität
Die Frage, ob eine Reparatur die ABE beeinflusst, stellen sich viele E-Scooter-Besitzer — zurecht. Denn eine Reparatur mit nicht konformen Teilen kann die ABE gefährden, ohne dass der Besitzer das beabsichtigt oder überhaupt bemerkt.
Wann eine Reparatur ABE-konform ist
Eine Reparatur ist ABE-konform, wenn die verwendeten Ersatzteile die gleichen technischen Spezifikationen wie die Originalteile erfüllen. Das betrifft insbesondere sicherheitsrelevante Bauteile: Bremsen, Akku, Motor, Beleuchtung und Steuerungselektronik.
Konkret bedeutet das:
- Akku: Die Ersatzbatterie muss dieselbe Spannung (z. B. 36 V) und denselben oder einen kompatiblen BMS-Chip haben. Ein Akku mit höherer Spannung erhöht die Motorleistung und die Höchstgeschwindigkeit — das ist ein ABE-Verstoß.
- Bremsen: Die Bremsbeläge und -scheiben müssen die vorgeschriebene Bremsleistung erreichen. Billigteile, die bei Nässe oder nach kurzer Nutzungsdauer nachlassen, können dazu führen, dass der Scooter die Brems-Normwerte nicht mehr erreicht.
- Beleuchtung: Ersatzlampen oder LED-Module müssen die gleiche Lichtleistung und Abstrahlcharakteristik wie das Original haben. Eine extrem helle Nachrüst-LED, die den Gegenverkehr blendet, ist nicht ABE-konform.
- Reifen: Die Reifengröße muss der ABE-Angabe entsprechen. Ein Wechsel von 8,5 auf 10 Zoll verändert den Abrollumfang und damit die angezeigte Geschwindigkeit — die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit kann dadurch über 20 km/h steigen.
- Controller: Der Fahrtenregler (Controller) steuert die Motorleistung und die Geschwindigkeitsbegrenzung. Ein Tausch gegen einen programmierbaren Controller, der höhere Geschwindigkeiten erlaubt, ist ein klarer ABE-Verstoß.
Warum die Werkstattwahl wichtig ist
Eine professionelle Werkstatt, die sich auf E-Scooter spezialisiert hat, kennt die ABE-Vorgaben und wählt Ersatzteile entsprechend aus. Bei Repairpoint24 in Karlsruhe achten wir bei jeder E-Scooter-Reparatur darauf, dass die verwendeten Teile den ABE-Spezifikationen entsprechen. Das betrifft nicht nur die offensichtlichen Bauteile wie Akku und Bremsen, sondern auch Details wie die korrekte Kabelführung, die Befestigung von Reflektoren und die Firmware-Version des Controllers.
Günstige Werkstätten oder Bastler verwenden manchmal No-Name-Teile, die zwar passen, aber nicht die gleiche Qualität oder Spezifikation wie das Original haben. Im Alltag fällt das selten auf — bei einer Polizeikontrolle oder nach einem Unfall kann es aber entscheidend sein, ob die Reparatur fachgerecht und ABE-konform durchgeführt wurde.
Dokumentation der Reparatur
Lassen Sie sich nach jeder Reparatur einen Nachweis geben, welche Teile verbaut wurden. Seriöse Werkstätten dokumentieren das auf der Rechnung: Teilenummer, Hersteller, Spezifikation. Diese Dokumentation kann im Zweifel belegen, dass die ABE durch die Reparatur nicht beeinträchtigt wurde.
Bei Repairpoint24 erhalten Sie zu jeder Reparatur eine detaillierte Rechnung mit allen verbauten Teilen. So haben Sie die Sicherheit, dass Ihr Scooter auch nach der Reparatur allen Zulassungsvorschriften entspricht. Wenn Sie Fragen zur ABE-Konformität Ihres Scooters haben — etwa weil ein Vorbesitzer Umbauten vorgenommen hat — prüfen wir das gerne. Kontaktieren Sie uns und bringen Sie den Scooter vorbei.
Sonderfall: Gebrauchtkauf
Beim Kauf eines gebrauchten E-Scooters sollten Sie besonders aufmerksam sein. Prüfen Sie das Typenschild auf eine ABE-Nummer. Fragen Sie den Verkäufer nach dem ABE-Dokument und der COC-Bescheinigung. Und achten Sie auf Anzeichen von Tuning: Wurde die Firmware verändert? Ist der Controller original? Entspricht die Höchstgeschwindigkeit den angegebenen 20 km/h?
Ein einfacher Test: Fahren Sie den Scooter auf ebener Strecke und beobachten Sie die Geschwindigkeitsanzeige. Wenn der Scooter 25 km/h oder schneller fährt, ist er entweder getunt oder hat von Werk aus keine deutsche ABE. In beiden Fällen dürfen Sie ihn nicht im öffentlichen Verkehr nutzen.
Im Zweifelsfall kann eine Fachwerkstatt prüfen, ob ein gebrauchter Scooter sich im ABE-konformen Zustand befindet. Das ist besonders bei hochpreisigen Gebrauchtscootern eine sinnvolle Investition — sie schützt vor rechtlichen und finanziellen Überraschungen.
Häufig gestellte Fragen
Ohne ABE darf der Scooter nicht im öffentlichen Verkehr gefahren werden. Es drohen 70 Euro Bußgeld, und ohne gültige Versicherung zusätzlich eine Strafanzeige. Bei einem Unfall haften Sie persönlich für alle Schäden.
